In der Chausseestraße 29 ist Ihr zentral gelegener Arbeitsplatz in der Hauptstadt. Auf sieben Stockwerken finden Sie alles, was Sie zu schätzen wissen: Moderne, Licht durchflutete Räume mit allen Annehmlichkeiten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.