Moderne Büros hinter historischen Fassaden. Die Office-Bereiche im
ADMIRALSPALAST liegen innerhalb des Ensembles, das sich grob in zwei Gebäude gliedert -
den Altbau an der Friedrichstraße mit dem rot-weißen Gemäuer im Innenhof und den Neubau
mit seiner markanten Architektur. Beide Gebäudeteile sind dabei komplett vom
Theaterbetrieb entkoppelt. Die vakanten Flächen im Neubau bieten auf 4 Etagen ca. 2.310 m²
modernsten Büroraum mit einem variantenreichen Grundrissangebot.
Highlight und größter Bereich des ADMIRALSPALASTES sind die zwei Etagen oberhalb des
Altbaus. Sie erstrecken sich über die komplette Grundfläche des Gebäudes. Hier entsteht
Raum für modernste Bürolandschaften, Konferenzräume, Meeting-Areas und kommunikative
Zonen. In diese Bereiche integrierte Elemente des historischen ADMIRALSPALASTES, Lufträume
bzw. Galerien, riesige Oberlichter und eine Deckenhöhe von bis zu 7 Metern erzeugen ein
einzigartiges Raumgefühl - und damit die perfekte Bühne für Ihr Unternehmen.
Der ADMIRALSPALAST weiß nicht nur durch seine Architektur und die Qualitäten der
Räumlichkeiten zu beeindrucken. Hinter den Kulissen - in diesem Fall den Wänden, Decken
und Böden - arbeitet eine zukunftsorientierte Technik mit an Ihrem Erfolg. Ein
High-Speed-Anschluss an das Glasfasernetz Berlins verbindet Ihr Unternehmen mit der ganzen
Welt. Moderne Präsentationstechnik in den Konferenzräumen erlaubt es, Ihre Botschaften per
Video-Konferenz zu übertragen. Schallschluckende Elemente, trittschallgedämmte Böden und
die Klimatisierung der Räume sorgen zusätzlich für eine positive Atmosphäre in den
Arbeitsräumen. In der Nachbarschaft besteht die Möglichkeit, PKW-Stellplätze anzumieten.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht
vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem
Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung
vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im
Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen
ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht
entgegen.
Büros mieten im #Admiralspalast #FriedrichstraßenBüro