Das SCHÖNEBERGER ECK schlägt die Brücke zwischen klassischen Werten und dem Arbeiten der Zukunft. Eine repräsentative, markante und moderne Architektur verbindet sich mit einer wirtschaftlich und sozial etablierten Nachbarschaft zu einem ganz besonderen Standort. Der zwölfgeschossige Bau hat dabei buchstäblich Leuchtturmwirkung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.