Der Equalizer ist mehr als ein weiterer Bürokomplex. Durch seine Cradle-to-Cradle-inspirierte Bauweise wird sichergestellt, dass nachhaltiges Bauen auf dem aktuellen Stand der Technologie umgesetzt wird und so eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft gewährleistet ist. Dieser visionäre Ansatz wird durch die Aufnahme der Körnung und Höhenentwicklung des Blockrandes, abgestufte Dachterrassen für die Außenraum-Qualität sowie den städtebaulichen Vorplatz als Adresswirkung unterstrichen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.