Nach ersten Revitalisierungen wird nun auch ein ehemaliges Kaufhaus mit Parkhaus vollständig zu einem kreativen Ensemble umgebaut. Im Erdgeschoss bzw. Untergeschoss sind Annehmlichkeiten wie ein Food Market, Fitness, Retail sowie Gastronomie geplant. Zeitgemäße Büroeinheiten, mitunter auch Maisonette-Büroflächen, werden durch Lichthöfe und großen Fensterfronten optimal belichtet. Als Get-Together für kreative Köpfe bieten sich der zwischen den beiden Gebäudeteilen geplante Garten sowie zwei miteinander verbundene Dachterrassen an. Stellplätze können in der Tiefgarage angemietet werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.
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