Es handelt es sich um eine ehemalige Brauerei, genauer gesagt die Bärenquell Brauerei. Das teilweise denkmalgeschützte Areal wird in Teilen denkmalgerecht saniert. Der andere Teil wird durch moderne Neubauten ersetzt und bietet Mietern aus verschiedenen Branchen mit den unterschiedlichsten Flächenansprüchen Raum für ein soziales Miteinander, Kreativität am Arbeitsplatz und Freizeit.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.