Mit dem GoWest entsteht im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf, eines der innovativsten Gewerbequartiere Deutschlands.
Das Projekt umfasst 12 Gewerbehöfe mit flexiblen Büro- und Produktionsflächen, ergänzt durch Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk, Hotellerie, Bildungseinrichtungen sowie umfangreiche Freizeit- und Kulturangebote. Damit wird das GoWest zu einem lebendigen Arbeits- und Lebensumfeld, das höchste Aufenthaltsqualität mit modernem Arbeiten verbindet.
Besondere Merkmale sind:
Nachhaltigkeit & Zertifizierung: DGNB-Platin für das Gesamtkonzept sowie ECARF-Vorzertifikat für allergikerfreundliches Bauen.
Mobilität: Vollständig autofreies Areal durch unterirdische Park- und Logistiklösungen, 1.840 Pkw- und 2.500 Fahrradstellplätze, E-Mobility-Infrastruktur.
Urban Farming: Mit rund 15.000 m² Dachflächen entsteht die größte urbane Landwirtschaftsfläche Berlins - mit Gewächshäusern, Freilandflächen, Bienenzucht und Mieterterrassen.
Architektur & Atmosphäre: Rote Backsteinfassaden als Referenz an traditionelle Berliner Gewerbehöfe, kombiniert mit modernster Gebäudetechnik.
Nutzungsmix: Büros (154.000 m²), Handwerk & Labore (12.000 m²), Gastronomie & Leisure (5.000 m²), Einzelhandel (5.000 m²).
Die zentrale Lage nahe Heidelberger Platz mit direkter Anbindung an Stadtautobahn, ÖPNV und Fernverkehr macht GoWest zu einem bestens erreichbaren Standort im Herzen der Berliner City West.
Mit dem Slogan "Go Green, Go Smart - GoWest" wird hier ein zukunftsweisendes Gewerbehöfequartier realisiert, das Arbeit, Freizeit und Nachhaltigkeit auf einzigartige Weise verbindet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Das Inserieren ohne Energieausweis steht der Verpflichtung nach § 80 Abs. 3 GEG, wonach im Vorfeld des Verkaufs, der Vermietung oder der Verpachtung ein Energieausweis auszustellen ist, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt, nicht entgegen.